Kindling-Livechat vom 12.11.2020

Rechtliches zum Thema Überschwingen von Informationen auf ein Trägermedium:

Durch das Überschwingen bzw. Übertragen von Informationen mittels Bioresonanz auf ein Trägermedium wird dieses energetisiert, aber dessen Substanz nicht verändert. Durch diesen Vorgang wird kein Medikament hergestellt!

Verabreicht man dem Patienten nach der Testung noch in der Praxis die ersten energetisierten Tropfen oder Globuli, dann fällt das energetisierte Mittel auch unter den sogenannten Praxisbedarf.

Diese Substanzen eignen sich sehr gut als Trägermedium:

  • informationslose Globuli
  • 16%ige Alkohollösung (kann man sich in der Apotheke besorgen)
  • Aqua marina D6 (Bezugsquellen bitte erfragen)
  • Homöopathische Einzelmittel in Tropfenform, wie z.B. Selen D6, Silicea D6, etc. (das Mittel mit austesten)
  • Homöopathische Komplexmittel, die gleichzeitig als Begleitmittel dienen, z.B. Lymphmittel, Lebermittel, Nierenmittel, Grippemittel etc.

Das Überschwingen von virtuellen Informationen auf ein Trägermedium ist schon seit einigen Jahren die einzige Möglichkeit, eine umfangreiche Nosodentherapie durchführen zu können. Der Hintergrund ist, dass viele Nosoden nicht mehr hergestellt werden. Wenn man die wenigen noch erhältlichen Nosoden bekommen kann, dann sind diese Präparate meist nur zu diagnostischen und nicht zu therapeutischen Zwecken zugelassen.

image_pdfimage_print